Die Glasversicherung

Die Glasversicherung ersetzt Ihnen die Kosten für versicherte Sachen, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden.

Zu den versicherten Sachen zählen:

  • fertig eingesetzte und montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
  • künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
  • Glaskeramikkochfelder
  • Kunststoffscheiben und Kunststoffplatten
  • Doppelstegplatten der zur Wohnung gehörenden Terrassenüberdachung
  • Aquarien und Terrarien mit einem Fassungsvolumen bis 300 Liter
  • Verglasung von Wintergärten, Veranden, Balkonen
  • Glas von Vitrinen, Bildern oder Spiegeln
  • Versichert sind die Kosten für eine Notverglasung, die Entsorgungs- und Montagekosten.