Tierhaftpflichtversicherung

Hundehalterhaftpflichtversicherung

Generell sind Sach- und Personen- sowie Vermögensschäden versichert, die Ihr Hund verursacht. Um im Ernstfall voll abgesichert zu sein, sollten Sie einen Vertrag mit großzügig bemessener Deckungssumme wählen.

Sachschäden geschehen zum Beispiel, wenn Ihr Hund plötzlich losläuft und dadurch einen Unfall verursacht, wobei ein Auto beschädigt wird. Erleidet ein Autofahrer durch den Aufprall womöglich ein Schleudertrauma liegt ein Personenschaden vor. Vermögensschäden kommen eher seltener vor. Als Fallbeispiel wird oft angeführt, dass einem Geschäft dadurch ein Verdienstausfall entsteht, dass Sie Ihren Hund vor dem Laden angeleint haben und er durch sein Knurren und Bellen die Kunden abschreckt und vom Einkauf fernhält.

Pferdehalterhaftpflicht

Generell sind Sach- und Personen- sowie Vermögensschäden versichert, die Ihr Pferd verursacht. Um im Ernstfall voll abgesichert zu sein, sollten Sie einen Vertrag mit großzügig bemessener Deckungssumme wählen.

Sach- und Personenschäden geschehen zum Beispiel dann, wenn Ihr Pferd ausschlägt. Wird dabei ein Auto beschädigt, liegt ein Sachschaden vor. Muss dadurch eine Person behandelt werden, liegt ein Personenschaden vor.

Vermögensschäden kommen eher seltener vor. Als Fallbeispiel wird oft ein Verdienstausfall angeführt, den eine dritte Person dadurch erleidet, dass sie durch einen Unfall, den Ihr Pferd verursacht hat, vorübergehend arbeitsunfähig wird.